1. Allgemeines
1.1 Für die Arbeiten an Bauwerken gelten die Vorschriften des Bürgerlichen
Gesetzbuches. Sofern dem Angebot Abbildungen, Zeichnungen, Abbundpläne und
dergleichen beiliegen, gelten diese nur annähernd als maßgenau.
Abbundzeichnungen gelten als verbindlich, wenn diese durch den Auftraggeber
bestätigt wurden. Alle von der Firma Casa Vario GmbH erstellten Unterlagen sind
ihr Eigentum und dürfen nicht ohne ihre ausdrückliche Zustimmung in irgendeiner
Form vervielfältigt oder an Dritte weitergereicht werden.
1.2. Soweit der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, gelten die
Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
(VOB/B) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung als zusätzlich vereinbart.
2. Geltung
Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, gelten diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen,
einschließlich hierbei erbrachter Beratungsleistungen, die nicht Gegenstand eines
selbstständigen Beratungsvertrages sind, und regeln die Zusammenarbeit zwischen
der Firma Casa Vario GmbH und deren Vertragspartnern. Sie finden keine
Anwendung bei der Teilnahme der an öffentlichen Ausschreibungsverfahren.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden hiermit widersprochen.
3. Termine, Lieferung und Genehmigungen
Liefer- und / oder Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie in
schriftlicher Form mitgeteilt und vereinbart wurden. Bei Montage der gelieferten
Hölzer durch die Firma Casa Vario GmbH muss der Auftraggeber sicherstellen,
dass eine ausreichend große Zufahrt direkt bis zum Aufstellort möglich ist. Alle
Hindernisse im Arbeitsbereich und um den Aufstellort herum sind vom
Auftraggeber im Vorfeld selbst zu entfernen. Der Auftraggeber hat einen
kostenfreien Wasser- und Stromanschluss bei Montagebeginn zur Verfügung zu
stellen. Behördliche oder sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber selbst
zu beschaffen und dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der
Auftragnehmer hat hierzu notwendige Unterlagen dem Auftraggeber zur Verfügung
zu stellen.
4. Mängelansprüche
4.1 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt, frühestens mit der
förmlichen Abnahme der erbrachten Leistungen durch die Firma Casa Vario GmbH
oder der Ingebrauchnahme der Leistung. Einer Abnahme steht es gleich, wenn der
Auftraggeber zur Abnahme durch den Auftragnehmer aufgefordert wird und er
dieser Aufforderung nicht nachkommt.
4.2 Soweit der Vertragspartner der Firma Casa Vario GmbH ein Verbraucher nach
§ 13 BGB ist, richten sich die Mängelrechte sowie die Verjährung der
Mängelansprüche nach den Vorschriften des Werkvertragsrechts des BGB.
4.2.1 Soweit der Vertragspartner der Firma Casa Vario GmbH ein Unternehmer
nach § 14 BGB ist, richten sich die Mängelrechte sowie die Verjährung der
Mängelansprüche nach den Vorschriften der VOB/B) in der bei Vertragsabschluss
gültigen Fassung.
4.3 Alle Mängel sind der Firma Casa Vario GmbH unverzüglich schriftlich
anzuzeigen. Dabei hat der Auftraggeber eine angemessene erforderliche Frist zur
Mängelbegutachtung und zur Mängelbeseitigung zu gewähren. Der Auftraggeber
hat die Firma Casa Vario GmbH oder deren Beauftragten die Möglichkeit der
Mängelbesichtigung und -beseitigung einzuräumen. Geschieht dies nicht innerhalb
einer angemessenen Zeit, so erlischt der Anspruch auf Mängelbeseitigung.
4.4 Offensichtliche Mängel nach Fertigstellung sind der Firma Casa Vario GmbH
unverzüglich, spätestens 6 Werktage nach Abnahme oder Ingebrauchnahme
anzuzeigen. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers
sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Firma Casa
Vario GmbH oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegen und soweit es sich nicht um
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit handelt,
die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
4.5 Von der Gewährleistung sind Mängel ausgeschlossen, die vom Auftraggeber zu
vertreten sind (z. B. fremde Beschädigung, falsche Bedienung, fehlender
Holzschutz, Bauschimmel etc.). Weiterhin sind Mängel durch höhere Gewalt
ausgeschlossen (z. B. Blitzschlagschäden durch außergewöhnliche mechanische
und chemische Einflüsse).
5. Eigenschaften des Holzes
Holz ist ein Naturprodukt. Jedes Stück hat sein eigenes Aussehen, seinen eigenen
Charakter und seine eigene Lebendigkeit. Seine naturgegebenen Eigenschaften,
Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der
Käufer seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften bei Kauf
und Verwendung zu berücksichtigen. Die Bandbreite von natürlichen Farb-,
Strukturund sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den
Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinerlei Reklamations- oder
Haftungsgrund dar. Holzfehler sowie eventuelle Formänderungen sind naturbedingt
und geben keinen Grund zur Reklamation. Holz kann Risse bilden, kann harzen,
kann sich verfärben und trockene Äste können ausfallen. Auch diese Eigenschaften
geben keinen Anlass zur Mängelrüge. Es handelt sich insoweit nicht um Mängel.
Durch extreme Witterungseinflüsse, insbesondere nach langen Wärmeperioden,
können sich im Holz auffällige Trockenrisse bilden. Diese Risse haben keinen
Einfluss auf die Festigkeit und die Belastbarkeit des Holzes. Ebenso können sich
durch Änderungen der Holzfeuchte geringfügige Veränderungen in der
Maßhaltigkeit der Hölzer ergeben. Alle diese Auswirkungen sind unbeeinflussbare
Eigenschaften des Werkstoffes Holz und stellen daher keinen Mangel dar.
Gegebenenfalls hat der Auftraggeber vor Auftragserteilung sich fachgerechten Rat
einzuholen.
6. Preise
Alle Preise sind freibleibend. Die Bindefrist für Angebote beträgt 4 Wochen, sofern
nicht etwas anderes vereinbart wurde.
7. Eigentumsvorbehalt
Für Lieferung von Materialien gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt, die
gelieferte und eingebaute Ware ist bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der
Firma Casa Vario GmbH . Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile
des Grundstücks geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei
Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine dem Auftragnehmer die
Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des
Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an
diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Die Demontage und sonstige Kosten
gehen zu Lasten des Auftraggebers. Werden Liefergegenstände mit einem anderen
Gegenstand fest verbunden, so überträgt der Auftraggeber, falls hier durch
Forderungs- oder Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand in Höhe der
Forderung des Auftragnehmers entstanden sind, das Eigentum hieran an den
Auftragnehmer.
8. Kündigung
Im Falle einer Kündigung des Auftrages ohne Verschulden der Firma Casa Vario
GmbH , trägt der Kunde alle bis dahin angefallenen Kosten. Kündigt der Besteller,
so ist Casa Vario GmbH berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; die
Firma Casa Vario GmbH muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie
infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch
anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig
unterlässt. Die Höhe ermittelt die Firma Casa Vario GmbH je nach Leistungsstand.
Zu den baulichen Genehmigungen gehören auch alle Absprachen und Kosten mit
dem Bauamt und gegebenenfalls mit einem Prüfstatiker.
9. Zahlungen
9.1 Das Zahlungsziel nach Rechnungsstellung und -zugang beträgt für alle Teil-
und Abschlagsrechnungen 8 Werktage und für alle sonstigen Rechnungen ebenfalls
8 Werktage.
9.2 Der Auftraggeber kommt mit seinen Zahlungsverpflichtungen nach Ablauf des
Zahlungsziels in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
9.3 Bei Stundenlohnarbeiten gilt der jeweils zwischen den Parteien zum Zeitpunkt
der Auftragserteilung für die Zusatzarbeiten vereinbarte Stundenlohn.
9.4 Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Gegenforderungen aus dem gleichen Vertragsverhältnis aufrechnen. Ein
Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur aus Gründen geltend machen, die auf
dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen. Der Auftraggeber kommt mit seinen
Zahlungsverpflichtungen nach Ablauf des Zahlungsziels in Verzug, ohne dass es
einer Mahnung bedarf. Es gilt der jeweils vom Auftragnehmer zum Zeitpunkt der
Auftragserteilung für die Zusatzarbeiten geltende Stundenlohn.
10. Streitigkeiten und sonstiges
10.1 Die Firma Casa Vario GmbH ist berechtigt, soweit die Parteien Kaufleute sind
und nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, statt eines
Verfahrens vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit die Durchführung eines
Schiedsverfahrens gemäß der Schiedsordnung (SO Bau) der ARGE Baurecht des
Deutschen Anwalt-Vereins, jeweils neueste Fassung, zu wählen.
10.2 Des Weiteren ist die Firma Casa Vario GmbH berechtigt, soweit die Parteien
Kaufleute sind und nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen dem
entgegenstehen, als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag vor
ordentlichen Gerichten, den Sitz des Bestellers oder den Erfüllungsort der
vertraglichen Leistung zu wählen.
10.3 Die Firma Casa Vario GmbH nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor
einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
10.4 Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis kommt ausschließlich deutsches
Recht zur Anwendung, die Geltung des UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen. Die
Vertragssprache ist Deutsch. Alle vertraglich relevante Korrespondenz,
insbesondere rechtserhebliche Erklärungen, sind daher in deutscher Sprache
abzugeben.
11. Erfüllungsort
Der Erfüllungsort ist Königshütte / Mitterteich.
12. Datenschutz
Die im Rahmen der Zusammenarbeit übermittelten Daten des Kunden werden in
der EDV der Firma Casa Vario GmbH gespeichert und vertraulich behandelt.
Sämtliche datenschutzrechtliche Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben des
Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes, werden beachten. Gibt
der Kunde im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit persönliche Daten,
insbesondere seine E-Mail-Adresse, an, so werden diese Daten außer zur
Qualitätssicherung nur zur Durchführung der Zusammenarbeit notwendigen
Auftragsabwicklung erhoben und verarbeitet. Die Daten werden von der Firma
Casa Vario GmbH nicht an Dritte weitergeleitet. Ausnahmen bestehen, wenn
Logistik- oder Transportunternehmen beauftragt werden, die Lieferungen des
Auftraggebers durchzuführen. In diesem Falle werden nur die Adressdaten
weitergegeben.
13. Versicherungen
Der Auftraggeber verpflichtet sich, hinsichtlich des durchzuführenden
Bauvorhabens in Bezug auf das bei der Firma Casa Vario GmbH beauftragte
Gewerk eine Bauleistungsversicherung und eine Bauherrenhaftpflichtversicherung
in jeweils angemessener Höhe zum Bauvorhaben abzuschließen und für die Dauer
der in Ziffer 4. vereinbarten Gewährleistungsfrist aufrecht zu erhalten. Auf
Verlangen wird der Bauherr den Bestand der vorgenannten Versicherung schriftlich
nachweisen und eine Kopie der jeweiligen Versicherungsbedingungen
aushändigen.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Telefonische und mündliche Auskünfte zu Waren, Preisen, Produktions- und
Lieferfristen sind zunächst grundsätzlich unverbindlich und bedürfen stets der
schriftlichen Bestätigung der Firma Casa Vario GmbH , bevor sie wirksam und
verbindlich werden.
14.2 Sollten einzelne Bestimmungen oder Bestandteile des Vertrages unwirksam
sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Für
den Fall, dass eine der Regelungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam ist,
tritt an ihre Stelle die jeweilige Bestimmung der VOB/B, soweit der Besteller
Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Enthält die VOB/B keine entsprechende
Regelung, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Sonst gelten die gesetzlichen
Bestimmungen, wenn der Besteller Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.