AGB

1. Allgemeines

1.1 Für die Arbeiten an Bauwerken gelten die Vorschriften des Bürgerlichen

Gesetzbuches. Sofern dem Angebot Abbildungen, Zeichnungen, Abbundpläne und

dergleichen beiliegen, gelten diese nur annähernd als maßgenau.

Abbundzeichnungen gelten als verbindlich, wenn diese durch den Auftraggeber

bestätigt wurden. Alle von der Firma Casa Vario GmbH erstellten Unterlagen sind

ihr Eigentum und dürfen nicht ohne ihre ausdrückliche Zustimmung in irgendeiner

Form vervielfältigt oder an Dritte weitergereicht werden.

 

1.2. Soweit der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, gelten die

Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen

(VOB/B) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung als zusätzlich vereinbart.

 

2. Geltung

Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, gelten diese Allgemeinen

Geschäftsbedingungen für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen,

einschließlich hierbei erbrachter Beratungsleistungen, die nicht Gegenstand eines

selbstständigen Beratungsvertrages sind, und regeln die Zusammenarbeit zwischen

der Firma Casa Vario GmbH und deren Vertragspartnern. Sie finden keine

Anwendung bei der Teilnahme der an öffentlichen Ausschreibungsverfahren.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden hiermit widersprochen.

 

3. Termine, Lieferung und Genehmigungen

Liefer- und / oder Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie in

schriftlicher Form mitgeteilt und vereinbart wurden. Bei Montage der gelieferten

Hölzer durch die Firma Casa Vario GmbH muss der Auftraggeber sicherstellen,

dass eine ausreichend große Zufahrt direkt bis zum Aufstellort möglich ist. Alle

Hindernisse im Arbeitsbereich und um den Aufstellort herum sind vom

Auftraggeber im Vorfeld selbst zu entfernen. Der Auftraggeber hat einen

kostenfreien Wasser- und Stromanschluss bei Montagebeginn zur Verfügung zu

stellen. Behördliche oder sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber selbst

zu beschaffen und dem Auftragnehmer rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der

Auftragnehmer hat hierzu notwendige Unterlagen dem Auftraggeber zur Verfügung

zu stellen.

 

4. Mängelansprüche

4.1 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt, frühestens mit der

förmlichen Abnahme der erbrachten Leistungen durch die Firma Casa Vario GmbH

oder der Ingebrauchnahme der Leistung. Einer Abnahme steht es gleich, wenn der

Auftraggeber zur Abnahme durch den Auftragnehmer aufgefordert wird und er

dieser Aufforderung nicht nachkommt.

 

4.2 Soweit der Vertragspartner der Firma Casa Vario GmbH ein Verbraucher nach

§ 13 BGB ist, richten sich die Mängelrechte sowie die Verjährung der

Mängelansprüche nach den Vorschriften des Werkvertragsrechts des BGB.

 

4.2.1 Soweit der Vertragspartner der Firma Casa Vario GmbH ein Unternehmer

nach § 14 BGB ist, richten sich die Mängelrechte sowie die Verjährung der

Mängelansprüche nach den Vorschriften der VOB/B) in der bei Vertragsabschluss

gültigen Fassung.

 

4.3 Alle Mängel sind der Firma Casa Vario GmbH unverzüglich schriftlich

anzuzeigen. Dabei hat der Auftraggeber eine angemessene erforderliche Frist zur

Mängelbegutachtung und zur Mängelbeseitigung zu gewähren. Der Auftraggeber

hat die Firma Casa Vario GmbH oder deren Beauftragten die Möglichkeit der

Mängelbesichtigung und -beseitigung einzuräumen. Geschieht dies nicht innerhalb

einer angemessenen Zeit, so erlischt der Anspruch auf Mängelbeseitigung.

 

4.4 Offensichtliche Mängel nach Fertigstellung sind der Firma Casa Vario GmbH

unverzüglich, spätestens 6 Werktage nach Abnahme oder Ingebrauchnahme

anzuzeigen. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers

sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Firma Casa

Vario GmbH oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegen und soweit es sich nicht um

Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit handelt,

die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

 

4.5 Von der Gewährleistung sind Mängel ausgeschlossen, die vom Auftraggeber zu

vertreten sind (z. B. fremde Beschädigung, falsche Bedienung, fehlender

Holzschutz, Bauschimmel etc.). Weiterhin sind Mängel durch höhere Gewalt

ausgeschlossen (z. B. Blitzschlagschäden durch außergewöhnliche mechanische

und chemische Einflüsse).

 

5. Eigenschaften des Holzes

Holz ist ein Naturprodukt. Jedes Stück hat sein eigenes Aussehen, seinen eigenen

Charakter und seine eigene Lebendigkeit. Seine naturgegebenen Eigenschaften,

Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der

Käufer seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften bei Kauf

und Verwendung zu berücksichtigen. Die Bandbreite von natürlichen Farb-,

Strukturund sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart gehört zu den

Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellt keinerlei Reklamations- oder

Haftungsgrund dar. Holzfehler sowie eventuelle Formänderungen sind naturbedingt

und geben keinen Grund zur Reklamation. Holz kann Risse bilden, kann harzen,

kann sich verfärben und trockene Äste können ausfallen. Auch diese Eigenschaften

geben keinen Anlass zur Mängelrüge. Es handelt sich insoweit nicht um Mängel.

Durch extreme Witterungseinflüsse, insbesondere nach langen Wärmeperioden,

können sich im Holz auffällige Trockenrisse bilden. Diese Risse haben keinen

Einfluss auf die Festigkeit und die Belastbarkeit des Holzes. Ebenso können sich

durch Änderungen der Holzfeuchte geringfügige Veränderungen in der

Maßhaltigkeit der Hölzer ergeben. Alle diese Auswirkungen sind unbeeinflussbare

Eigenschaften des Werkstoffes Holz und stellen daher keinen Mangel dar.

Gegebenenfalls hat der Auftraggeber vor Auftragserteilung sich fachgerechten Rat

einzuholen.

 

6. Preise

Alle Preise sind freibleibend. Die Bindefrist für Angebote beträgt 4 Wochen, sofern

nicht etwas anderes vereinbart wurde.

 

7. Eigentumsvorbehalt

Für Lieferung von Materialien gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt, die

gelieferte und eingebaute Ware ist bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der

Firma Casa Vario GmbH . Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile

des Grundstücks geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei

Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine dem Auftragnehmer die

Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des

Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an

diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Die Demontage und sonstige Kosten

gehen zu Lasten des Auftraggebers. Werden Liefergegenstände mit einem anderen

Gegenstand fest verbunden, so überträgt der Auftraggeber, falls hier durch

Forderungs- oder Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand in Höhe der

Forderung des Auftragnehmers entstanden sind, das Eigentum hieran an den

Auftragnehmer.

 

8. Kündigung

Im Falle einer Kündigung des Auftrages ohne Verschulden der Firma Casa Vario

GmbH , trägt der Kunde alle bis dahin angefallenen Kosten. Kündigt der Besteller,

so ist Casa Vario GmbH berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; die

Firma Casa Vario GmbH muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was sie

infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch

anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig

unterlässt. Die Höhe ermittelt die Firma Casa Vario GmbH je nach Leistungsstand.

Zu den baulichen Genehmigungen gehören auch alle Absprachen und Kosten mit

dem Bauamt und gegebenenfalls mit einem Prüfstatiker.

 

9. Zahlungen

9.1 Das Zahlungsziel nach Rechnungsstellung und -zugang beträgt für alle Teil-

und Abschlagsrechnungen 8 Werktage und für alle sonstigen Rechnungen ebenfalls

8 Werktage.

 

9.2 Der Auftraggeber kommt mit seinen Zahlungsverpflichtungen nach Ablauf des

Zahlungsziels in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

 

9.3 Bei Stundenlohnarbeiten gilt der jeweils zwischen den Parteien zum Zeitpunkt

der Auftragserteilung für die Zusatzarbeiten vereinbarte Stundenlohn.

 

9.4 Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten

Gegenforderungen aus dem gleichen Vertragsverhältnis aufrechnen. Ein

Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur aus Gründen geltend machen, die auf

dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen. Der Auftraggeber kommt mit seinen

Zahlungsverpflichtungen nach Ablauf des Zahlungsziels in Verzug, ohne dass es

einer Mahnung bedarf. Es gilt der jeweils vom Auftragnehmer zum Zeitpunkt der

Auftragserteilung für die Zusatzarbeiten geltende Stundenlohn.

 

10. Streitigkeiten und sonstiges

10.1 Die Firma Casa Vario GmbH ist berechtigt, soweit die Parteien Kaufleute sind

und nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, statt eines

Verfahrens vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit die Durchführung eines

Schiedsverfahrens gemäß der Schiedsordnung (SO Bau) der ARGE Baurecht des

Deutschen Anwalt-Vereins, jeweils neueste Fassung, zu wählen.

 

10.2 Des Weiteren ist die Firma Casa Vario GmbH berechtigt, soweit die Parteien

Kaufleute sind und nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen dem

entgegenstehen, als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag vor

ordentlichen Gerichten, den Sitz des Bestellers oder den Erfüllungsort der

vertraglichen Leistung zu wählen.

 

10.3 Die Firma Casa Vario GmbH nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor

einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

 

10.4 Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis kommt ausschließlich deutsches

Recht zur Anwendung, die Geltung des UN-Kaufrechtes ist ausgeschlossen. Die

Vertragssprache ist Deutsch. Alle vertraglich relevante Korrespondenz,

insbesondere rechtserhebliche Erklärungen, sind daher in deutscher Sprache

abzugeben.

 

11. Erfüllungsort

Der Erfüllungsort ist Königshütte / Mitterteich.

 

12. Datenschutz

Die im Rahmen der Zusammenarbeit übermittelten Daten des Kunden werden in

der EDV der Firma Casa Vario GmbH gespeichert und vertraulich behandelt.

Sämtliche datenschutzrechtliche Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben des

Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes, werden beachten. Gibt

der Kunde im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit persönliche Daten,

insbesondere seine E-Mail-Adresse, an, so werden diese Daten außer zur

Qualitätssicherung nur zur Durchführung der Zusammenarbeit notwendigen

Auftragsabwicklung erhoben und verarbeitet. Die Daten werden von der Firma

Casa Vario GmbH nicht an Dritte weitergeleitet. Ausnahmen bestehen, wenn

Logistik- oder Transportunternehmen beauftragt werden, die Lieferungen des

Auftraggebers durchzuführen. In diesem Falle werden nur die Adressdaten

weitergegeben.

 

13. Versicherungen

Der Auftraggeber verpflichtet sich, hinsichtlich des durchzuführenden

Bauvorhabens in Bezug auf das bei der Firma Casa Vario GmbH beauftragte

Gewerk eine Bauleistungsversicherung und eine Bauherrenhaftpflichtversicherung

in jeweils angemessener Höhe zum Bauvorhaben abzuschließen und für die Dauer

der in Ziffer 4. vereinbarten Gewährleistungsfrist aufrecht zu erhalten. Auf

Verlangen wird der Bauherr den Bestand der vorgenannten Versicherung schriftlich

nachweisen und eine Kopie der jeweiligen Versicherungsbedingungen

aushändigen.

 

14. Schlussbestimmungen

14.1 Telefonische und mündliche Auskünfte zu Waren, Preisen, Produktions- und

Lieferfristen sind zunächst grundsätzlich unverbindlich und bedürfen stets der

schriftlichen Bestätigung der Firma Casa Vario GmbH , bevor sie wirksam und

verbindlich werden.

 

14.2 Sollten einzelne Bestimmungen oder Bestandteile des Vertrages unwirksam

sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Für

den Fall, dass eine der Regelungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam ist,

tritt an ihre Stelle die jeweilige Bestimmung der VOB/B, soweit der Besteller

Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Enthält die VOB/B keine entsprechende

Regelung, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Sonst gelten die gesetzlichen

Bestimmungen, wenn der Besteller Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Casa Vario GmbH Stand: 06/2019
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